Fragen und Antworten


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Was ist Logopädie?

Unter Logopädie versteht man ein Heilmittel, welches Bestandteil der medizinischen Grundversorgung ist. Eine logopädische Behandlung darf daher nur geleistet werden, wenn eine gültige Verordnung vorliegt.

Sie umfasst die Prävention, Beratung, Diagnostik und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen im Kindes- sowie Erwachsenenalter.

Welche Ärzte können verordnen?

  • Allgemein-/ Hausarzt
  • Fachärzte für HNO und/oder Phoniater
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Neurologie und/oder Psychiatrie
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden/ Kieferchirurgen

Was geschieht während einer logopädischen Therapie?

In der Regel findet die logopädische Behandlung als Einzeltherapie statt. Je nach Indikation können Termine einmal oder mehrmals wöchentlich mit jeweils 30, 45 oder 60 Minuten erfolgen.
Im Mittelpunkt stehen neben einer gründlichen Anamnese und Befundung die Therapie und Beratung.

Das Ziel einer logopädischen Behandlung ist das Erreichen einer individuell bestmöglichen Kommunikationsfähigkeit, welche die aktive Teilhabe am sozial-kommunikativen Geschehen sicherstellt.

Der Schlüssel für eine intensive und erfolgreiche Therapie sind für mich moderne logopädische Methoden, individuelle und vielfältige Therapieansätze und meine persönliche Motivation.

Welche Therapiebereiche umfasst mein Behandlungsspektrum?

Ich therapiere: Kinder und Jugendliche mit

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Artikulationsstörungen
  • Stimmstörungen
  • Zentral-auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Schluckstörungen (auch während der kieferorthopädischen Behandlung)
  • Rhinophonie (z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten)
  • Störungen im Bereich des Lese- und Rechtschreiberwerbs

Erwachsene mit

  • organisch, funktionellen oder psychogenen Stimmstörungen (Dysphonie)
  • neurologisch oder organisch bedingten Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen

(z.B. nach Schlaganfall, Pakinsonsyndrom)

  • Gesichtslähmungen (Facialisparese)
  • Redeflussstörungen
  • Sprach- und Kommunikationsstörung bei Demenz

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Die Kosten der logopädischen Behandlung auf Grundlage einer Heilmittelverordnung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Seit 2004 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten sowie 10 Euro Verordnungsgebühr leisten müssen.

Privatversicherte erhalten von mir nach dem Erstgespräch einen Behandlungsvertrag mit ausgewiesenen Behandlungskosten. Informieren Sie sich bitte auf dieser Grundlage frühzeitig über die Leistungserbringung Ihrer Krankenversicherung.

Als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) biete ich auf privater Basis folgende Zusatzleistungen an:

  • Prävention und Beratung in unterschiedlichen Themenbereichen
  • Stimmschulung für Sprech(er)berufe
  • Seminare und Informationsveranstaltungen zu logopädischen Themen
  • Sprechercoaching
  • Atemtraining
  • Lese-Rechtschreib-Training
  • K-Tape Anlagen